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Krankheit und Entschuldigungen (volljährige Schüler)

Achtung: Dieses Merkblatt zu den Fehlzeiten gilt nur für volljährige Schüler. Für nicht-volljährige Schüler (auch wenn Sie bereits in der SEK II sind) gilt das Merkblatt unter Eltern->Krankheit und Entschuldigungen.


Was ist zu tun?

1. Ich bin akut erkrankt/ muss dringend zum Arzt.

  • Melden Sie sich in der Schule am 1. Tag des Fehlens bis 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn via WebUntis bei Ihrem Tutor/Ihrer Tutorin krank! (Im Fall der Nichterreichbarkeit von WebUntis erfolgt die Meldung telefonisch oder per Mail an das Sekretariat und das Tutorium (in cc).) 
  • Bei mehrtägigem Fernbleiben muss die Krankmeldung (mit Angaben über die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens) spätestens am 3. Tag in Schriftform oder in elektronischer Form vorliegen.
  • Bei Ihrer Rückkehr erfolgt zusätzlich die unverzügliche Abgabe der schriftlichen Entschuldigung* beim Tutor/bei der Tutorin (im Original oder digital als Foto mit Unterschrift via Messenger); im Fall von verpassten Leistungsüberprüfungen ebenfalls fristgemäß bei der Fachlehrkraft (im Original oder digital als Foto mit Unterschrift via Messenger). Wird eine dieser schulgesetzlichen Pflichten nicht erfüllt, gilt das Fehlen als unentschuldigt, es sei denn, das Versäumnis beruht auf glaubhaft gemachten, nicht selbst zu vertretenden, Gründen.

2. Ich erkranke/ver
letze mich in der
Schule und melde
mich im Laufe des
Tages im
Sekretariat ab.

  • Bei Schul- und Sportunfällen mit Arztbesuch muss das Sekretariat informiert werden. Für weitere Fehltage ist wie unter 1. zu verfahren.
  • Bei Ihrer Rückkehr erfolgt zusätzlich die unverzügliche Abgabe der schriftlichen Entschuldigung* beim Tutor/bei der Tutorin (im Original oder digital als Foto mit Unterschrift via Messenger); im Fall von verpassten Leistungsüberprüfungen ebenfalls fristgemäß bei der Fachlehrkraft (im Original oder digital als Foto mit Unterschrift via Messenger).

3. Ich habe
einen längerfristig
geplanten/ nicht
verlegbaren Termin
in der Unterrichts
zeit.

  • Stellen Sie im Vorfeld (mind. 1 Woche vorher) einen schriftlichen Antrag auf Freistellung** beim Tutor/bei der Tutorin! 
  • Im Fall von betroffenen angekündigten Leistungsüberprüfungen kontaktieren Sie im Vorfeld die Fachlehrkraft via WebUntis!

4. Ich kann nicht regulär am Sportunterricht teilnehmen.


  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf (Teil-)Befreiung vom Sportunterricht (von bis zu 4 Wochen)*** bei der Sportlehrkraft und fügen Sie ein ärztliches Attest bei!

Hinweis: Sie sind grundsätzlich zur Teilnahme an theoretischen Unterweisungen verpflichtet.


* Die schriftliche Entschuldigung muss eigenhändig unterschrieben sein und die Dauer sowie den Grund des Fernbleibens beinhalten.

Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schule die Vorlage es ärztlichen Attestes verlangen. Wird dies nicht unverzüglich vorgelegt, gilt das Fehlen als unentschuldigt, es sei denn, das Versäumnis beruht auf glaubhaft gemachten, nicht selbst zu vertretenden, Gründen.


** Der Antrag auf Freistellung beinhaltet den nachvollziehbaren Grund der Befreiung (Bsp. familiäre Gründe, Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, Berufsberatungen). Im Fall von Arztterminen ist darzulegen, aus welchen Gründen der Termin nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann.

Eine Beurlaubung kann gewährt werden, wenn der angegebene Grund für die Beurlaubung, die Unmöglichkeit einer Terminverschiebung, der Leistungsstand und die Leistungsbereitschaft der Schülerin oder des Schülers dies rechtfertigt.


*** Im Fall eines beantragten Zeitraumes von mehr als vier Wochen entscheidet die Schulleitung über die Art und den Umfang der Befreiung auf Grundlage eines unverzüglich anzufordernden sportärztlichen oder schulärztlichen Gutachtens.


Rechtliche Grundlage: 

  • Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht) vom 24.3.2024, gültig ab 1.8.2024